Die Brennholzbestellung in der Gemeinde ist nur noch schriftlich möglich. Das Bestellformular gibt es im Rathaus und beim zuständigen Förster.

Auf dem Formular kann die Menge und das gewünschte Revier angeben werden. Die Zuteilung findet wie gewohnt über den zuständigen Revierleiter statt. Generell besteht kein Anspruch auf die bestellte Menge. 
Die gültigen AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) können ebenfalls heruntergeladen werden. In diesen werden Zahlungsmodalitäten, Verhaltensregeln im Wald etc. definiert. Das Aufarbeitungsmerkblatt entfällt.

Hier kommen Sie zu den Bestellformularen und AGBs:

Die Bestellformulare können Sie in unserem Formularportal herunterladen

AGB Flächenlos Kommunalwald

AGB Brennholz Kommunalwald

Thema Holz

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