ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.dornhan.de
.Die Stadt Dornhan ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (L-BGG BW), das auf der Richtlinie (EU) 2016/2102 basiert, barrierefrei zugänglich zu machen.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der barrierefreien Informationstechnik
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- PDFs/Informationsblätter zum Download:
Einige PDF-Dateien/Informationsblätter sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte der Website. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen;
- Download-Dateien in proprietären Formaten: Zum Teil werden Downloads in proprietären Formaten (Word, Excel) angeboten, die ein anderes technisches Verfahren nicht rechtfertigen.
Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Website www.dornhan.de entspricht den technischen Anforderungen gemäß den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätslevel A der WCAG 2.1. Wir arbeiten derzeit daran, den höchsten Konformitätslevel AAA (und auch den Level AA) zu erreichen. Entsprechende Kriterien für das Erreichen dieses Konformitätslevels AAA werden weiter obenstehend und im Prüfbericht aufgelistet.
Die Erstellung dieser Erklärung wurde am 15.07.2024 durchgeführt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum 02.07.2024 bis 15.07.2024 durchgeführten Selbstbewertung nach den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufen A-AAA und der europäischen Norm EN 301 549, Version 3.1.1.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website www.dornhan.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Stadt Dornhan
Stadt Dornhan
Obere Torstraße 2
72175 Dornhan
E-Mail: info(@)dornhan.de
Telefon: 07455 93810
Telefax: 07455 938133
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.