Bauplatzpreise - Wohnbauland - Stand: 01.01.2021

Wohnbauland (Neubaugebiet, einschließlich Erschließungs- und Anliegerbeiträge)

Bauzwang:
2 Jahre ab Kaufvertragsdatum   

  • Dornhan
    110,00 €/m²
  • Bettenhausen
    80,00 €/m²
  • Busenweiler
    70,00 €/m²
  • Fürnsal
    85,00 €/m²
  • Leinstetten
    80,00 €/m²
  • Marschalkenzimmern
    85,00 €/m²
  • Weiden
    90,00 €/m²

Diese Preise gelten für bestehende Baugebiete. Für Baugebiete, die ab 2021 neu erschlossen werden, werden die Bauplatzpreise jeweils kalkuliert und festgesetzt.

 

Der Verkaufspreis ab einer 3-geschossigen Bauweise beträgt in

  • Dornhan
    125,00 €/m²
  • Stadtteile
    100,00 €/m²

Bauplatzpreise - Gewerbebauland - Stand: 01.01.2016

Gewerbebauland (einschließlich Erschließungs- und Anliegerbeiträge)

  • Gesamtstadt Dornhan
    30,00 €

Bodenrichtwerte

Gutachterausschuss
Seit 01.01.2019 hat sich der Gutachterausschuss der Stadt Dornhan dem gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Oberndorf a. N., der Gemeinde Epfendorf, Fluorn-Winzeln und Vöhringen angeschlossen.
Die Geschäftsstelle ist bei der Stadt Oberndorf, Klosterstraße 3, 78727 Oberndorf a. N., Gutachterausschuss(@)Oberndorf.de eingerichtet.
Ansprechpartnerin ist Frau Anne-Kathrin Klöpfer, anne-kathrin.kloepfer(@)oberndorf.de, Tel.: 07423 77-1316.

Ermittlung von Bodenrichtwerten
Die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist eine Aufgabe des Gutachterausschusses. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in einem 2-jährigen Turnus zu ermitteln. Der Gemeinsame Gutachterausschuss der Stadt Oberndorf a. N. hat in seiner Sitzung am 22.06.2023 die Bodenrichtwerte der Stadt Dornhan zum Stichtag 01.01.2023 beschlossen. 
Die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 sind in der Bodenrichtwertkarte dargestellt.

Bodenrichtwertauskünfte
Mündliche Auskünfte sind gebührenfrei. Schriftliche Auskünfte werden entsprechend dem Aufwand nach § 4 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oberndorf a. N. vom 19.12.2006, in Kraft getreten am 01.01.2007, in Verbindung mit Ziffer 16.2 des Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührensatzung berechnet.
Die aktuellen Bodenrichtwerte für die Städte Oberndorf a.N. und Dornhan sowie die Gemeinden Epfendorf, Fluorn-Winzeln und Vöhringen können direkt unter www.gutachterausschuesse-bw.de abgerufen werden.

L-Bank

Die Staatsbank für Baden-Württemberg informiert und unterstützt in Themen
wie Wohnungsbau, Erziehungsgeld und vieles mehr.

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Bauförderung

Das Land Baden-Württemberg fördert den Bau und Erwerb von Eigenheimen im Rahmen der Wohnraumförderung.

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