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Neues aus dem Rathaus
Hinweis zur Anzeigepflicht bei Anschlussnehmerwechsel Wasser und Abwasser"
Sollten Sie auf der Gemarkung der Stadt Dornhan, ein an die öffentliche Wasserversorgung/ Abwasserentsorgung angeschlossenes Grundstück erwerben oder veräußern, sind Sie gemäß des §49 der Wasserversorgungssatzung und §46 der Abwassersatzung der Stadt Dornhan, verpflichtet dies binnen eines Monats zu melden.
Das Steueramt der Stadt Dornhan dankt herzlich für Ihre Mitwirkung!